Landhotel Alte Schule – Reservierungsbestimmungen (AGBs)

  1.  Wird ein Hotelzimmer mündlich oder schriftlich bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
  2.  Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus:
    a) Verpflichtung des Hoteliers ist es, ein Zimmer entsprechend der Bestellung bereit zu halten,
    b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
  3.  Stornierungen können nur schriftlich erfolgen und sind nur dann gültig, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Mündliche oder telefonische Stornierungen gelten als nicht erfolgt.
  4.  Nimmt der Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
  5.  Das gebuchte Zimmer kann bis 14 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden bzw. Gruppenreservierungen von mehr als 2 Zimmern 30 Tagen vor Abreise). Danach entstehen Stornogebühren von 80 % der Buchungssumme für Übernachtungskosten.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

  1.  Der Hotelier hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
  2.  Die Bezahlung kann in bar, mit EC-Karte oder einer gängigen Kreditkarte erfolgen.
    Überweisungen nach vorheriger Absprache sind sofort nach Rechnungserhalt fällig.
  3.  Am Anreisetag stehen die Zimmer ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung.

Sollte eine Anreise nach 18:00 Uhr nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, behält sich der Hotelier das Recht vor, das Zimmer anderweitig zu vermieten

  1.  Haustiere sind im Interesse aller Gäste nur auf Anfrage und ausdrücklicher Bestätigung gestattet.
  2.  Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle der Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.
  3.  Der Hotelier verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand März 2022